Bestallung (Heilpraktiker)
Heilpraktiker dürfen ihre Tätigkeit ohne Bestallung ausführen, das heißt, dass sie vor dem Gesetz keine Ärzte sind. Das impliziert beispielsweise, dass sie keine rezeptpflichtigen Medikamente verschreiben dürfen.
Heilpraktiker dürfen ihre Tätigkeit ohne Bestallung ausführen, das heißt, dass sie vor dem Gesetz keine Ärzte sind. Das impliziert beispielsweise, dass sie keine rezeptpflichtigen Medikamente verschreiben dürfen.