STAATLICH ANERKANNTE
KINDER- UND JUGENDLICHEN-
PSYCHOTHERAPEUTEN AUSBILDUNG
Das SBT-Institut ist vom Landesamt für Gesundheit und Soziales LAGeSo Berlin als Ausbildungsstätte für Kinder – und Jugendliche Psychotherapie anerkannt und von der Berliner Ärztekammer als Weiterbildungsstätte für Verhaltenstherapie. Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten entspricht der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Psychologische Psychotherapeuten.
Das LAGeSo Berlin schreibt vor, dass ein abgeschlossenes Studium der Psychologie oder ein vergleichbarer Studienabschluss oder ein Medizinstudium absolviert wurde, um zur staatlichen Prüfung (beim LAGeSo) zugelassen zu werden.
Wir arbeiten als Träger für Weiterbildung, Ausbildung und Fortbildung im Gebiet der psychotherapeutischen Psychologie im Bereich der Bildung für akademische Studienprogramme der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie im Sinne des § 5Abs. 1 des PsychThG.
Die räumliche Nähe und Kooperation der SBT in Berlin GmbH und des MVZ für Entwicklungsförderung von Kindern und Jugendlichen GmbH ermöglicht den AusbildungskandidatInnen von Anfang, das in der theoretischen Ausbildung erworbene Wissen in der Praxis an zu wenden.
Das Psychotherapeutengesetz von 1999 sieht folgende akademischen Zugangsvoraussetzungen für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie vor:
Ein abgeschlossenes Studium (Master/Diplom) der Psychologie (mit Prüfungsfach „Klinische Psychologie“), der Pädagogik/Erziehungswissenschaften oder Sozialpädagogik.
Bestehen Zweifel, ob ein bestimmter Studienabschluss hinreichend für die Zulassung zur Ausbildung ist, so kann der BewerberIn selbst vor Beginn der Ausbildung eine Anfrage an das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe im Landesverwaltungsamt stellen.
Praktische Tätigkeit (Kinder- und Jugendpsychiatrie) Es wird empfohlen, diese sofort nach Vertragsabschluss zu absolvieren:
Praktische Ausbildung
Praktische Ausbildung
Praktische Ausbildung
Staatliche Abschlussprüfung
insgesamt 4200 Stunden Ausbildung
Häufigkeit | €/Einheit | Mal/Std. | 3-jähr. € | |
Auswahlgespräch | einmalig | 1 | 220,- | |
Aufnahme- oder Anmeldegebühr | einmalig | 1 | 300,- | |
Immatrikulation | jährlich | 70,- | 3 | 210,- |
Theorie | pro Std. | 15,67 | 600 | 9.400,- |
Selbsterfahrung | pro-Doppel. Std. | 40,- | 60 | 2.400,- |
Supervision in der Gruppe 1. Jahr | pro-Doppel. Std. | 50,- | 15 | 750,- |
Supervision in der Gruppe 2.-5. Jahr | pro-Doppel. Std. | 50,- | 35 | 1.750,- |
Supervision Einzel | einmalig | 85,- | 50 | 4.250,- |
Zwischenprüfung | Einmalig | 1 | 360,- | |
Abschlussprüfung | einmalig | 1 | 360,- | |
Gesamtkosten | 20.000,- | |||
Jährliche Zahlung | 6.666,67,- |
Praktische Tätigkeit (Kinder- und Jugendpsychiatrie) Es wird empfohlen, diese sofort nach Vertragsabschluss zu absolvieren:
Praktische Ausbildung
Praktische Ausbildung
Praktische Ausbildung
(zusammen)
Durchführung von ambulanten Therapien
Einzel- und Gruppensupervision
Staatliche Abschlussprüfung
insgesamt 4200 Stunden Ausbildung
Häufigkeit | €/Einheit | Mal/Std. | 5-jähr. € | |
Auswahlgespräch | einmalig | 1 | 220,- | |
Aufnahme-oder Anmeldegebühr | einmalig | 1 | 300,- | |
Immatrikulation | jährlich | 70,- | 5 | 350,- |
Theorie | pro Std. | 15,67 | 600 | 9.400,- |
Selbsterfahrung | pro-Doppel. Std. | 40,- | 60 | 2.400,- |
Supervision in der Gruppe 1. Jahr | pro-Doppel. Std. | 50,- | 15 | 750,- |
Supervision in der Gruppe 2.-5. Jahr | pro-Doppel. Std. | 50,- | 35 | 1.750,- |
Supervision Einzel | einmalig | 85,- | 50 | 4.250,- |
Zwischenprüfung | Einmalig | 1 | 360,- | |
Abschlussprüfung | einmalig | 1 | 360,- | |
Gesamtkosten | 20.140,- | |||
Jährliche Zahlung | 4.028,- |
Die Ausbildung beginnt mit dem Aufnahmeverfahren. Interessierte BewerberInnen, die die akademischen Zugangsvoraussetzungen erfüllen, senden eine schriftliche Bewerbung an SBT in Berlin mit folgenden Unterlagen:
Im Normalfall sind wir bestrebt, den jeweiligen Kurs kurz vor Beginn in einem Aufnahmeseminar zusammenzufassen, so dass sich die TeilnehmerInnen hier bereits kennenlernen können.
Das Aufnahmeseminar dient zudem der persönlichen Kontaktaufnahme zwischen Institutsleitung bzw. Lehrgangsleitung und TeilnehmerInnen. Institutsleitung und Lehrgangsleitung beurteilen die Eignung der BewerberInnen im Rahmen einer willkürfreien Ermessensentscheidung.
Sie gelten als Auszubildende im juristischen Sinne. Praktisch verdeutlichen wir dies dadurch, dass Sie einen Ausbildungsausweis erhalten werden, der Ihnen zu Ermäßigungen in entsprechenden Institutionen verhilft. Es handelt sich nicht um einen Studierendenausweis. Das Ausbildungsinstitut ist grundsätzlich nicht für die Sozialversicherungspflicht der Ausbildungsteilnehmer verantwortlich.
Für alle Ausbildungsteilnehmer besteht eine Berufshaftpflichtversicherung als Sammelversicherung
während der Ausbildungszeit am SBT-Institut in Berlin. Diese Versicherung beinhaltet alle Sach- und Personenschäden, die AusbildungsteilnehmerInnen im Zusammenhang mit ihrer Ausbildung am SBT-Institut an PatientInnen und deren Angehörigen, soweit diese in die Behandlung einbezogen sind, verursachen.
Mögliche Versicherungsfälle umfassen also Sachschäden und Personenschäden. Sofern eine Festanstellung an einer Institution besteht, liegt normalerweise eine Berufshaftpflichtversicherung über diese Institution vor.
Die unsererseits abgeschlossene Versicherung greift in allen Fällen, in denen keine solche institutionelle Versicherung vorliegt. Sie gilt, so lange AusbildungsteilnehmerInnen einen gültigen Ausbildungsvertrag mit der SBT in Berlin GmbH haben.
Im Versicherungsfall ist Rücksprache mit der Ambulanzleitung erforderlich. Seitens der Versicherung wird dann geprüft, ob ein Leistungsanspruch besteht.
Dem Nachweis der Teilnahme an den verschiedenen Modulen der Ausbildung dient das Studien- bzw. Logbuch, das alle Ausbildungsteilnehmer zu Beginn der Ausbildung erhalten. Darin ist jeder Ausbildungsbestandteil mit der Unterschrift des jeweiligen Verantwortlichen (DozentIn, SelbsterfahrungsleiterIn, Chefarzt, SupervisorIn, Praxisinhaber etc.) zu belegen. Gegebenenfalls sind Anhänge zum Studienbuch möglich (z. B. Bescheinigungen/Zeugnisse als gesonderte Schreiben).
Das Studienbuch ist ein Dokument, welches sorgfältig zu führen und bis zum Ende der Ausbildung aufzubewahren ist. Danach verbleibt das Studienbuch im Ausbildungsinstitut als Nachweis, dass die Ausbildungsbestandteile abgeleistet wurden. Bei Eigenbedarf müssen rechtzeitig Kopien erstellt werden.
Die Kommunikation zwischen allen Beteiligten erfolgt per E-Mail. So können wesentliche Informationen zu Terminen, Abläufen, organisatorischen Details usw. zeitnah und ökonomisch übermittelt werden. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass alle TeilnehmerInnen einmal wöchentlich ihren Posteingang prüfen.