Die Weiterbildung dauert 3 Jahre bei berufsbegleitender Weiterbildung. Sie schließt ab, deren Bestehen zur Anerkennung als Facharzt/Fachärztin zum/ zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/in führt, sofern die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vom Teilnehmer erfüllt werden. Nähere Einzelheiten regelt die Weiterbildungsordnung (unten herunterladen ) und die Institutsinterne Prüfungsordnung, die beide Bestandteil dieses Vertrages sind.